Das Vorrecht (Priorität)
Aufgrund der Einreichung der Anmeldung eines Gebrauchsmusters bei dem Amt für gewerbliches Eigentum entsteht dem Anmelder das Vorrecht. Dieses Recht ergibt sich aus dem internationalen Vertrag, und es muss von dem Anmelder laut § 9 des Gesetzes bereits in seiner…