Gebrauchsmuster in Europa
Einige europäische Länder haben anderen Benennung für Gebrauchsmuster – z.B. Frankreich die Nützlichkeitsbescheinigung, Niederlande Patent mit kürzerer Gültigkeitsdauer. Dagegen haben einige Länder – z.B. Großbritannien zur Einführung des Schutzinstituts durch ein Gebrauchsmuster noch nicht gegriffen. Da bisher keine einheitliche internationale…
Erweiterung eines Gebrauchsmusters ins Ausland
Anmeldung eines Gebrauchsmusters im Ausland ist ähnlich wie bei den Patenten. Eine der Möglichkeiten, wie ein Gebrauchsmuster ins Ausland zu erweitern, erfolgt aufgrund des Vertrags über Patentzusammenarbeit (Patent Cooperation Treaty) – kurz PCT. So lässt sich durch eine einzige Anmeldung…
Löschung eines Gebrauchsmusters
Löschung kann auf Vorschlag jedes Beliebigen während der ganzen Gültigkeitsdauer eines Gebrauchsmusters durchgeführt werden. Der Vorschlagende einer Löschung muss nicht sein rechtliches Interesse nachweisen, falls der Antrag auf Löschung nicht nach dem Erlöschen des Gebrauchsmusters eingereicht wurde. Die Gründe für…
Zeitraum und Auswirkungen des Schutzes
Die Gültigkeitsdauer eines Gebrauchsmusters wird vom § 15 des Gesetzes folgend festgelegt: ein Gebrauchsmuster gilt vier Jahre ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung, bzw. ab der Einreichung einer früheren Anmeldung einer Erfindung mit demselben Gegenstand. Auf Antrag des…