Einfordern von Rechten laut Gesetz über Einfordern von Rechten aus dem Gewerbeeigentum
Das Einfordern von Rechten aus Gewerbeeigentum wird vom Gesetz Nr. 221/2006 Sg. geregelt. Laut diesem Gesetz darf der Besitzer eines Gewerbemusters gegenüber Dritten, die sein Recht verletzen oder gefährden, Informationen über den Ursprung und Vertriebsnetz seiner Waren oder Dienstleistungen abverlangen,…