Verwaltungsgebühren
Verzeichnis der Verwaltungsgebühren des Amtes für gewerbliches Eigentum: Für Einreichung der Anmeldung eines Gebrauchsmusters 1000 Kč – wenn Anmelder ausschließlich der/die Urheber ist/sind 500 Kč Für Einreichung der Anmeldung um Verlängerung der Gültigkeit eines Gebrauchsmusters – das erste Mal um…
Unterschiede zwischen einem Patent und Gebrauchsmuster
„Gegenüber einem Gebrauchsmuster stellt das Patent eine höhere Schutzstufe einer technischen Lösung dar.“ Schutzfähigkeit: durch ein Gebrauchsmuster lassen sich nicht Fertigungsarten oder Arbeitstätigkeiten schützen, durch ein Patent geht das Anmeldung: bei Patenten wird zusätzlich eine Annotation verlangt Anmeldungsverfahren: bei Gebrauchsmustern…
Gebrauchsmuster in Europa
Einige europäische Länder haben anderen Benennung für Gebrauchsmuster – z.B. Frankreich die Nützlichkeitsbescheinigung, Niederlande Patent mit kürzerer Gültigkeitsdauer. Dagegen haben einige Länder – z.B. Großbritannien zur Einführung des Schutzinstituts durch ein Gebrauchsmuster noch nicht gegriffen. Da bisher keine einheitliche internationale…
Anmeldung eines Gebrauchsmusters
Schutz eines Gebrauchsmusters wird aufgrund einer Anmeldung beantragt, die bei zuständigem Amt eingereicht wird. Ihre Obliegenheiten werden durch das § 8 des Gesetzes festgelegt. Anmeldung eines Gebrauchsmusters darf nur eine technische Lösung oder eine Gruppe von Lösungen enthalten, die gegenseitig…
Schutzgegenstand
Urheber eines Gebrauchsmusters kann nur eine körperliche Person sein oder ihr Rechtsnachfolger – eine körperliche oder rechtliche Person. Für Urheber wird derjenige gehalten wer durch eigene kreative Arbeit das Gebrauchsmuster geschaffen hat – aus diesem Grunde darf es keine rechtliche…
Zur Geschichte des Gebrauchsmusters
Das Institut des Rechtsschutzes der Gebrauchsmuster ist bereits seit 1891 bekannt, als in Deutschland das erste Gesetz über Gebrauchsmuster eingeführt wurde. Grund der Einführung war die Tatsache, dass keines der bis zu dem Zeitpunkt verabschiedeten Gesetze, also das Gesetz über…