Gebrauchsmuster in Europa
Einige europäische Länder haben anderen Benennung für Gebrauchsmuster – z.B. Frankreich die Nützlichkeitsbescheinigung, Niederlande Patent mit kürzerer Gültigkeitsdauer. Dagegen haben einige Länder – z.B. Großbritannien zur Einführung des Schutzinstituts durch ein Gebrauchsmuster noch nicht gegriffen. Da bisher keine einheitliche internationale…
Erweiterung eines Gebrauchsmusters ins Ausland
Anmeldung eines Gebrauchsmusters im Ausland ist ähnlich wie bei den Patenten. Eine der Möglichkeiten, wie ein Gebrauchsmuster ins Ausland zu erweitern, erfolgt aufgrund des Vertrags über Patentzusammenarbeit (Patent Cooperation Treaty) – kurz PCT. So lässt sich durch eine einzige Anmeldung…