Zur Geschichte des Gebrauchsmusters
Das Institut des Rechtsschutzes der Gebrauchsmuster ist bereits seit 1891 bekannt, als in Deutschland das erste Gesetz über Gebrauchsmuster eingeführt wurde. Grund der Einführung war die Tatsache, dass keines der bis zu dem Zeitpunkt verabschiedeten Gesetze, also das Gesetz über Muster und Modelle aus 1876 sowie das Patentgesetz aus dem Jahr 1877, die Bedürfnisses der damaligen Wirtschaft genügend erfüllen konnte.
Die Praxislänge mit diesem Institut in der Tschechoslowakei und nachfolgend in der Tschechischen Republik přesahuje pouhou desítku let. Die Verabschiedung des Patentgesetzes in 1990 bedeutete den Übergang zur Marktwirtschaft auch auf dem Gebiet der Gewerberechte. Durch allmähliches Verabschieden weiterer, diese Problematik regelnder Gesetze, wurde das System der Gewerberechte gleichwertig zu denen in Ländern mit entwickelter Marktwirtschaft.
Die Rechtsregelung für Gebrauchsmuster an sich ist im Gesetz Nr. 478/1992 Sg., über Gebrauchsmuster verankert, nachfolgend das Gesetz. Dieses Gesetz weist in vielen seine Bestimmungen auf das Patentgesetz hin.