Zeitraum und Auswirkungen des Schutzes
Die Gültigkeitsdauer eines Gebrauchsmusters wird vom § 15 des Gesetzes folgend festgelegt: ein Gebrauchsmuster gilt vier Jahre ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung, bzw. ab der Einreichung einer früheren Anmeldung einer Erfindung mit demselben Gegenstand. Auf Antrag des…