Gebrauchsmuster in Europa

Einige europäische Länder haben anderen Benennung für Gebrauchsmuster – z.B. Frankreich die Nützlichkeitsbescheinigung, Niederlande Patent mit kürzerer Gültigkeitsdauer. Dagegen haben einige Länder – z.B. Großbritannien zur Einführung des Schutzinstituts durch ein Gebrauchsmuster noch nicht gegriffen.

Da bisher keine einheitliche internationale Konvenienz besteht, die das Schutzinstitut für Gebrauchsmuster irgendwie harmonisieren würde, enthalten einzelne nationale Regelungen viele Unterschiede.

In der folgenden Tabelle sind europäische Länder angeführt, die das Schutzinstitut der Gebrauchsmuster nutzen, ihre Benennung, Schutzlänge und das Jahr der Entstehung derjenigen Rechtsregelung.

Rechtlich geregelt seit Schutzlänge Benennung
Tschechische Republik 1992 10 Jahre Gebrauchsmuster (Utility Model)
Belgien 1987 6 Jahre Short Term Patent (Patent mit kürzerer Gültigkeitsdauer)
Weißrussland 1997 8 Jahre Gebrauchsmuster
Bulgarien 1993 10 Jahre Gebrauchsmuster
Dänemark 1991 10 Jahre Gebrauchsmuster
Finnland 1993 10 Jahre Gebrauchsmuster
Frankreich 1968 6 Jahre Utility Certificate (Nützlichkeitsbescheinigung)
Irland 1992 10 Jahre Short Term Patent (Patent mit kürzerer Gültigkeitsdauer)
Italien 1934 10 Jahre Gebrauchsmuster
Ungarn 1992 10 Jahre Gebrauchsmuster
Deutschland 1891 10 Jahre Gebrauchsmuster
Niederlande 1995 6 Jahre Short Term Patent (Nützlichkeitsbescheinigung)
Polen 1924 10 Jahre Gebrauchsmuster
Portugal 1940 15 Jahre Gebrauchsmuster
Österreich 1994 10 Jahre Gebrauchsmuster
Russland 1992 8 Jahre Gebrauchsmuster
Griechenland 1988 7 Jahre Gebrauchsmuster
Slowakei 1992 10 Jahre Gebrauchsmuster
Spanien 1929 10 Jahre Gebrauchsmuster
Ukraine 1993 8 Jahre Gebrauchsmuster